1. Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung uns zu übersenden bzw. werden unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch teilweise oder gänzliche Ausführung der Bestellung vollumfänglich anerkannt. Allgemeine Vertragsbedingungen des Lieferanten/Verkäufers gelten nicht, außer sie sind von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
2. Lieferzeit
Die vereinbarten Lieferzeiten sind pünktlich einzuhalten. Wiederholte Nichteinhaltung des Liefertermins gibt uns das Recht, ohne Setzung einer Nachfrist von dem Vertrag, soweit er nicht bereits erfüllt ist, zurückzutreten, und zwar auch dann, wenn eine verspätete Teillieferung zuvor von uns vorbehaltlos angenommen worden ist.
3. Verpackung
Der Lieferant ist verpflichtet, die Lieferung auf eigene Kosten transportgerecht zu verpacken. Für den Fall, dass eine Verpackung bzw. Transporthilfe an den Lieferanten zu retournieren ist, erfolgt dies auf Gefahr und Kosten des Lieferanten. Auf der Verpackung ist der Projektname und die Anzahl der Pakete zu notieren. Beispiel: Projekt „König“, Paket 1 von 3, Paket 2 von 3, Paket 3 von 3.
4. Gewährleistung
Der Lieferant haftet auch ohne Mängelrüge im Sinne des § 377 UGB für alle Mängel der Ware. Erfolgt jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung keine Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der erst bei Verwendung bzw. Ingebrauchnahme der Ware erkennbar wird. Eine sofortige Prüfpflicht besteht nicht.
Außer der allgemeinen Mängelhaftung verpflichtet sich der Lieferant, für die Dauer eines Jahres nach Inbetriebnahme bzw. Verwendung der Ware für alles, was durch Material-, Arbeits- und Konstruktionsfehler sich als untauglich oder schadhaft erwiesen hat, sofort frei Verwendungsstelle kostenlos Ersatz zu liefern oder die Beseitigung der Mängel auf seine Kosten zu veranlassen. Erfolgt die Mängelbehebung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Versand
Mangels gegenseitiger Vereinbarung verstehen sich Preise und Gefahrenübergang „delivered to Berndorf Metall- und Bäderbau GmbH“ gemäß Incoterms 2010. Die im Bestellbrief angegebenen Versandvorschriften sind streng zu befolgen. Für die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstandenen Kosten haftet der Lieferant.
6. Rechnungen
Alle Rechnungen sind sofort nach erfolgter Lieferung [soweit nicht durch Sonderanweisung anders verfügt] per Post oder per Mail an buchhaltung@berndorf-baederbau.com abzusenden. Jede Tageslieferung ist in den Rechnungen gesondert anzuführen. In den Versandanzeigen, Rechnungen und dem diesbezüglichen Schriftwechsel sind unbedingt die Auftragsnummern stets anzugeben.
7. Zahlung
Zahlungen leisten wir, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang und Richtigbefund und Erhalt einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung mit 2 % Skonto oder 60 Tagen netto, nach unserer Wahl durch Überweisung. Skontoabzug ist auch zulässig, wenn wir aufrechnen oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhalten. Die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei allen in Euro vereinbarten Entgelten trägt der Verkäufer das Risiko einer eventuellen Abwertung des Euro oder einer eventuellen Aufwertung der Währung des Staates seines Sitzes.
8. Forderungsabtretung (Zession)
Die Abtretung des Fakturenbetrages ist ohne unsere schriftliche Genehmigung ausgeschlossen. Wird die Forderung trotzdem abgetreten und wird der Fakturenbetrag von uns an den Zessionar überwiesen, so gilt dies als unsere Zustimmung zur Zession.
9. Gegenansprüche
Falls uns Gegenansprüche gegen den Lieferanten zustehen, so sind wir zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes berechtigt. Der Lieferant erklärt sich mit einer Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten jeder Art, auch unter Einbeziehung solcher unserer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, einverstanden.
10. Zusätzliche Dokumente
Zeichnungen, statische Berechnungen, Kostenvoranschläge, falls von uns gewünscht, sind in der erforderlichen Anzahl kostenlos einzureichen. Die von uns gestellten Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen vom Lieferanten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder weiterverwendet noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auch Auszüge aus diesen und die Herstellung einzelner Teile für fremde Rechnungen ist nicht zulässig. Ansprüche aus Verletzungen urheberrechtlicher oder sonstiger Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums bleiben unberührt.
11. Höhere Gewalt
Krieg, Arbeitskämpfe, Brandschaden, Überschwemmung, Verkehrsstörungen, unzureichende Gestellung von Eisenbahnwagen und ähnliche Fälle gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung von der Abnahmepflicht in dem Maße, wie sie die Benützung oder Verarbeitung der bestellten Waren hindern. Im Falle höherer Gewalt sind wir auch berechtigt, den Kauf zu annullieren.
12. Gerichtsstand, Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus dem Auftrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt zuständig. Nach unserer Wahl können Ansprüche gegen den Lieferanten auch an dessen Sitz geltend gemacht werden. Auf sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches formelles und materielles Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
13. Allgemeines
Bei größeren Lieferungsabschlüssen steht uns das Recht zu, zeitweise einen Beauftragten nach den Herstellungswerken zu entsenden, damit wir uns vom Stande und dem Fortgang der dem Lieferanten übertragenen Arbeiten persönlich überzeugen können.
14. Weitervergabe
Die ganze oder teilweise Weitervergabe dieses Auftrages an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
15. Werbung
Die Benutzung erteilter Bestellungen zu Reklamezwecken ist nicht gestattet.